Für eine ergotherapeutische Behandlung brauchst du eine Verordnung von deiner Hausärztin/ deinem Hausarzt oder einer Fachärztin/einem Facharzt.
In meiner Praxis arbeite ich als Wahltherapeutin. Das bedeutet, du bezahlst die Behandlung zunächst selbst und reichst die Rechnung anschließend bei deiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse erstattet einen Teil der Kosten. Wie hoch der Anteil ist, hängt von der jeweiligen Kasse ab.
Gerne erkläre ich dir vorab in Ruhe,
– wie der Ablauf genau ausschaut
– welche Kosten auf dich zukommen
– und was du für die Einreichung benötigst.
